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BGH, 23.07.1991 - 5 StR 258/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermittlungsverfahren - Aufklärung der Tat - Aufklärungsbeitrag - Täterbeitrag - Strafzumessung - Berücksichtigung der Umstände - Widerruf der Angaben - Widerruf in Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 325
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88
Voraussetzungen der Strafmilderung; Erfolgsaussicht eines gegen einen Dritten …
Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 5 StR 258/91
Entscheidend ist allein, daß der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, daß die Offenbarung (§ 31 Nr. 1 BtMG) zu einem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; BGH bei Holtz MDR 1990, 678 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89];… vgl. auch BGHR a.a.O. 4, 6, 16).
- BGH, 30.08.2011 - 2 StR 141/11
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug; Erörterungsmangel zur Kronzeugenregelung …
Denn ein Wechsel im Aussageverhalten hindert die grundsätzliche Anwendung des § 46b StGB nicht, wenn der Wandel nachvollziehbar bleibt und der tatsächliche Aufklärungseffekt in der Hauptverhandlung festgestellt werden kann (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20;… Körner BtMG 6. Auflage § 31 Rdn. 40). - BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder …
Denn die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG sind auch dann erfüllt, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (…BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6; vgl. auch BGH StV 1992, 421; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20, zum Widerruf der zuvor im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben). - BGH, 16.09.2009 - 2 StR 253/09
Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (kein zwingendes Gebot der Nennung …
Zutreffend führt der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 13. Juli 2009 aus, dass weder der Umstand, dass der Angeklagte seine Lieferanten nicht benannt hat noch, dass er seine Angaben später widerrufen hat (vgl. hierzu u. a. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11, 16, 20), der grundsätzlichen Anwendung des § 31 BtMG entgegensteht.
- BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)
Entscheidend ist vielmehr, ob diese trotz des späteren Bestreitens tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg geführt haben (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 11, 20). - BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11
Aufklärungshilfe (Erörterungsmangel; milderes Gesetz; …
Eine Aufklärungshilfe im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn der Täter den Aufklärungsbeitrag im Ermittlungsverfahren leistet, seine entsprechenden Angaben aber in der Hauptverhandlung widerruft ( BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20). - BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93
Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg
§ 31 Nr. 1 BtMG verlangt, daß ein Aufklärungserfolg eingetreten ist (BGHSt 31, 163 (166 f); BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 7, 10, 11, 14, 20 und 22; BGH StV 1984, 287; 1986, 436; NStZ 1989, 580; Beschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 517/92 -). - BGH, 26.11.1991 - 5 StR 561/91
Widerruf der Aussage - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Strafmilderung - …
Entscheidend ist allein, daß der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzungen für einen tatsächlichen Aufklärungserfolg geschaffen hat (…BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; BGH bei Holtz MDR 1990, 678 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; BGH Beschluß vom 23. Juli 1991 - 5 StR 258/91).